REGELUNG ZUR KOMMISSIONIERUNG VON MODULEN IM GROSSHANDEL 7SUN
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Regelung legt die Grundsätze der Kommissionierung von Modulen fest, die vom Großhandel 7SUN durchgeführt wird.
- Die Kommissionierung von Modulen ist eine Zusatzleistung, die auf Wunsch des Kunden erbracht wird.
- Unter Kommissionierung von Modulen versteht man die Vorbereitung und Zusammenstellung einer bestimmten Anzahl von Modulen gemäß der Bestellung des Kunden.
§2. Leistungsumfang
- Die Kommissionierungsdienstleistung umfasst:
- das Zusammenstellen der angegebenen Anzahl von Modulen,
- die Vorbereitung zur Abholung oder zum Versand,
- die ordnungsgemäße Sicherung der Ware.
- Der Großhandel behält sich das Recht vor, die Ausführung der Dienstleistung bei fehlender Warenverfügbarkeit oder anderen logistischen Hindernissen abzulehnen.
§3. Gebühren für die Kommissionierungsdienstleistung
- Die Kommissionierung von Modulen ist kostenpflichtig gemäß der folgenden Preisliste:
- Kommissionierung bis zu 3 Modulen – 47 EUR,
- Kommissionierung bis zu 10 Modulen – 36 EUR,
- Kommissionierung bis zu 20 Modulen – 18 EUR.
- Bei Bestellungen über 20 Module wird keine Kommissionierungsgebühr erhoben.
- Die Gebühr wird für jede begonnene Kommissionierungsdienstleistung entsprechend der Anzahl der Module in der jeweiligen Bestellung berechnet.
§4. Durchführung der Dienstleistung
- Die Dauer der Kommissionierung hängt von der Größe der Bestellung und der Warenverfügbarkeit ab.
- Der Kunde wird bei Auftragserteilung über die voraussichtliche Bearbeitungszeit informiert.
- Die Kommissionierungsdienstleistung beginnt nach Bestätigung der Bestellung durch den Großhandel.
§5. Stornierung der Bestellung und Bearbeitungsgebühren
- Im Falle der Stornierung einer Bestellung, die bereits kommissioniert und auf einer Palette vorbereitet wurde, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Die in Absatz 1 genannte Bearbeitungsgebühr beträgt 30 EUR.
- Diese Gebühr ergibt sich aus den entstandenen logistischen Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Bestellung.
§6. Schlussbestimmungen
- Mit der Aufgabe einer Bestellung für die Kommissionierungsdienstleistung akzeptiert der Kunde diese Regelung.
- Der Großhandel behält sich das Recht vor, diese Regelung zu ändern. Änderungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- In Angelegenheiten, die durch diese Regelung nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
